Beratung

Wir sagen Ihnen, wo KI in Ihrem Betrieb etwas bringt und wo nicht, welche Regeln Sie intern brauchen und was der EU AI Act von Ihnen verlangt. Wir beraten zu Technik, die wir selbst bauen, nicht zu Technik, die wir nur vom Hörensagen kennen.

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Worüber wir reden

Vier Fragen, die in fast jedem Beratungsgespräch vorkommen.

Wo lohnt es sich? Wir gehen Ihre Abläufe durch und schätzen bei jedem Ansatzpunkt Aufwand und Nutzen. Oft bleibt am Ende weniger übrig, als der Markt verspricht, dafür etwas, das trägt.

Womit? Fertiges Produkt, Baukasten oder eigene Entwicklung. Das hängt an Ihren Daten und daran, wie speziell Ihr Ablauf ist, nicht am Anbieter mit der besten Messe.

Welche Regeln gelten bei Ihnen? Wer darf welches Werkzeug benutzen, welche Daten dürfen hinein, was muss im Haus bleiben. Wir schreiben das mit Ihnen auf, in Sätzen, die Ihre Leute verstehen.

Was müssen Sie einhalten? EU AI Act, DSGVO und der Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse. Was davon Sie betrifft, hängt daran, wie Sie KI einsetzen.

Der EU AI Act und Ihr Betrieb

Die Verordnung gilt seit August 2024 und wird in Stufen anwendbar. Für die meisten Betriebe ist sie weniger dramatisch, als sie klingt, aber sie ist nicht nichts.

Wer KI nur einsetzt und nicht selbst anbietet, ist Betreiber. Für Betreiber hängen die Pflichten daran, in welche Risikoklasse die Anwendung fällt. Ein Assistent, der Angebotstexte vorschlägt, ist etwas anderes als ein System, das über Bewerbungen oder Kreditwürdigkeit mitentscheidet. Das Meiste, was im Mittelstand sinnvoll ist, liegt in den unteren Klassen, mit überschaubaren Pflichten.

Zwei Punkte gelten schon heute. Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte Praktiken verboten, etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Seit demselben Tag verlangt Artikel 4, dass Beschäftigte, die mit KI arbeiten, dafür ausreichend geschult sind. Ein Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor, nachweisen können muss man es trotzdem. Was dazugehört, steht unter Coaching.

Der größere Teil der Pflichten gilt seit dem 2. August 2026, darunter die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Für Hochrisiko-Systeme sind die Fristen mit der Änderungsverordnung vom Sommer 2026 nach hinten gerückt, auf den 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme und den 2. August 2028 für solche, die in Produkten stecken. Wo Ihr Vorhaben steht, sehen wir uns im Einzelfall an, mit dem Stand von heute statt mit dem aus einem alten Foliensatz.

Praktisch heißt das meistens: eine Liste, welche KI-Systeme im Haus im Einsatz sind, eine Einordnung je System, eine schriftliche Regel für die Nutzung und ein Nachweis, dass die Leute geschult sind. Diese vier Dinge erarbeiten wir mit Ihnen.

Fristen, Risikoklassen und was verschoben wurde

Eine Orientierung nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Wo es um Haftung oder Verträge geht, gehört ein Anwalt an den Tisch, und wir sagen Ihnen das auch.

Wie die Beratung abläuft

Drei Formate, vom unverbindlichen Gespräch bis zum Bericht.

  1. Erstgespräch

    eine halbe Stunde, kostenlos

    Sie schildern, was Sie beschäftigt, wir sagen Ihnen, ob wir dafür der richtige Ansprechpartner sind. Am Ende steht eine Empfehlung, auch wenn sie lautet, dass KI bei Ihnen gerade nicht das Thema ist.

  2. Potenzialanalyse

    zwei bis vier Wochen, 3.500 € netto

    Das ausführliche Format: Prozessaufnahme vor Ort, Bewertung der Datenlage, drei bis fünf priorisierte Anwendungsfälle, Bericht mit Roadmap und Fördereinschätzung. Der Ablauf steht auf der Seite zur Potenzialanalyse.

  3. Einzelne Termine

    nach Bedarf

    Wenn Sie keine vollständige Analyse brauchen, sondern eine zweite Meinung zu einem Angebot, Hilfe bei der Einordnung eines Systems oder eine Nutzungsregel für den Betrieb. Umfang und Preis stimmen wir vorher ab.

Beratung und Umsetzung bleiben getrennt

Wir bauen selbst, deshalb ist die Frage berechtigt, ob unsere Empfehlung am Ende immer ein Projekt für uns ist. Unsere Antwort darauf: Die Beratung ist eine eigenständige Leistung mit eigenem Vertrag und eigener Rechnung. Was Sie danach umsetzen und mit wem, entscheiden Sie frei. Der Bericht aus der Analyse ist so geschrieben, dass ein anderer Dienstleister damit arbeiten könnte.

Das ist auch eine Voraussetzung dafür, dass die Förderwege sauber bleiben. Welche Programme für die Umsetzung in Frage kommen, steht auf der Förderseite.

Reden wir eine halbe Stunde darüber.

Das Erstgespräch kostet nichts und endet mit einer klaren Aussage, ob sich KI bei Ihnen lohnt. Wenn nicht, sagen wir Ihnen das auch.

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